Technische Werke Mechweiler


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DER HAUSANSCHLUSS



Der Trinkwasserhausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage (Hausinstallation). Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit dem Absperrventil nach der Messeinrichtung. Im folgenden möchten wir einige wichtige Fragen zum Hausanschluss beantworten: Wem gehört der Hausanschluss? Der Hausanschluss steht vollständig im Eigentum der TWM GmbH. Dies gilt auch für den im privaten Grundstücksteil und im Gebäude verlegten Teil. Arbeiten am Hausanschluss dürfen nur durch die TWM GmbH durchgeführt werden. Wie komme ich erstmals zu einem Hausanschluss? Die erstmalige Erstellung eines Wasserhausanschlusses muss vom Grundstückseigentümer schriftlich beantragt werden. Die dafür vorgesehenen Antragsformulare sind bei unserer Geschäftsstelle erhältlich. Dem Antrag sind je nach Bauwerk noch verschiedene Planunterlagen beizufügen. Unsere Geschäftsstelle berät Sie bezüglich des Hausanschlusses gern. Bitte bedenken Sie, dass je nach örtlichen Gegebenheiten noch verschiedene Prüfungen und Planungen erforderlich sind. Beantragen Sie Ihren Hausanschluss deshalb bitte rechtzeitig. Wer legt die Leitungsführung fest? Der Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Hauptversorgungsleitung und der Trinkwasserhausinstallation wird von der TWM GmbH bzw. dem von uns beauftragten Unternehmen festgelegt. Dabei werden wir auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen, soweit dies möglich ist. Wer trägt die Kosten der erstmaligen Herstellung des Hausanschlusses? Die Kosten der erstmaligen Herstellung des Hausanschlusses trägt der Grundstückseigentümer (Kunde). Die Kosten sind abhängig von der Länge der Hausanschlussleitung. Alles Nähere zu den Kosten finden Sie in unseren Ergänzenden Bedingungen und dem dazugehörenden Preisdatenblatt. Vor Erstellung des Hausanschlusses ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtlichen Kosten zu entrichten. Die endgültigen Kosten des Hausanschlusses werden Ihnen nach Fertigstellung unter Anrechnung des entrichteten Abschlages in Rechnung gestellt. Fallen außer den Hausanschlusskosten bei der erstmaligen Herstellung noch weitere Kosten an? Ja. Bei der erstmaligen Herstellung des Hausanschlusses ist zusätzlich zu den Hausanschlusskosten ein Baukostenzuschuss zu entrichten. Dieser dient zur teilweisen Abdeckung der notwendigen Kosten für die Herstellung der Hauptverteilungsanlagen. Vor Erstellung des Hausanschlusses ist eine Abschlagszahlung auf den voraussichtlichen Baukostenzuschuss zu entrichten. Der endgültige Baukostenzuschuss wird Ihnen nach Fertigstellung des Hausanschlusses bzw. bei Neuerschließungen nach Fertigstellung der Wasserverteilungsanlagen unter Anrechnung des entrichteten Abschlages in Rechnung gestellt. Kann ich meine Kundenanlage (Hausinstallation) selbst herstellen und mit dem Hausanschluss verbinden? Nein! Ihre Trinkwasserhausinstallation darf nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes und zugelassenes Installationsunternehmen hergestellt werden. Diese Vorschrift dient der Sicherheit der Versorgung von Ihnen und allen anderen Kunden mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen müssen Sie uns bei Ihrem Antrag auf Hausanschlussherstellung benennen. Das Unternehmen muss uns die ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Erstellung der Hausinstallation bestätigen. Wer trägt die Kosten der Unterhaltung und der Erneuerung eines bestehenden Hausanschlusses? Die Kosten für die Unterhaltung, Änderung und evtl. Erneuerung eines bestehenden Hausanschlusses trägt die TWM GmbH. Kosten für Unterhaltungs- und Änderungsarbeiten, die von Ihnen als Kunde veranlasst und beantragt werden, müssen allerdings von Ihnen getragen werden.